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Die physiotherapeutischen Behandlungen gehören zur Grundversicherung und werden Ihnen durch Ihre Krankenkasse beziehungsweise Unfallversicherung zurückerstattet, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Bitte beachten Sie, dass die erste Physiotherapiebehandlung innerhalb von 5 Wochen nach der Ausstellung der ärztlichen Verordnung erfolgt sein muss!

Ansonsten verlieren die Verordnungen ihre Gültigkeit. 
 

Für eine Physiotherapieverordnung für den Beckenboden sprechen Sie am Besten mit Ihrer Gynäkologin / Gynäkologen oder auch dem Hausarzt.

Privatbehandlungen, beziehungsweise klassische medizinische Massage ( Methode 102 ) das heisst ohne ärztliche Verordnung, können meist über die Zusatzversicherungen abgerechnet werden (EMR-Anerkennung vorhanden). Da die Rückerstattung sehr unterschiedlich gehandhabt wird, erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse. Der Preis liegt bei Fr 130.-/Stunde.