
Die physiotherapeutischen Behandlungen gehören zur Grundversicherung und werden Ihnen durch Ihre Krankenkasse beziehungsweise Unfallversicherung zurückerstattet, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Bitte beachten Sie, dass die erste Physiotherapiebehandlung innerhalb von 5 Wochen nach der Ausstellung der ärztlichen Verordnung erfolgt sein muss!
Ansonsten verlieren die Verordnungen ihre Gültigkeit.
Für eine Physiotherapieverordnung für den Beckenboden sprechen Sie am Besten mit Ihrer Gynäkologin / Gynäkologen oder auch dem Hausarzt.
Privatbehandlungen, beziehungsweise klassische medizinische Massage ( Methode 102 ) das heisst ohne ärztliche Verordnung, können meist über die Zusatzversicherungen abgerechnet werden (EMR-Anerkennung vorhanden). Da die Rückerstattung sehr unterschiedlich gehandhabt wird, erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse. Der Preis liegt bei Fr 130.-/Stunde.